SBV-Management - Innovation - Kooperation - Strategisches Marketing

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die »SBV«-Management Schröder und Partner (im folgenden kurz »SBV« genannt) sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit Haftungsbeschränkung. Die Gesellschaften bestehen jeweils zwischen Herrn Joachim Schröder und einem Partner.

    »SBV« verpflichtet sich, im Rahmen der Dienstleistung oder Beratung alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen, um dem Auftraggeber (im folgenden auch Klient genannt) zu helfen, gesteckte Ziele zu erreichen.

    Auf der Seite des Klienten ist der Wille zur ständigen, engen Zusammenarbeit und die Übergabe aller notwendigen Informationen und Daten Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Arbeit. Der Klient wird alle notwendigen Unterlagen, Kommunikationsmittel, Materialien etc. sowie bei Bedarf Räumlichkeiten und das erforderliche Hilfspersonal (insbesondere einen Koordinator) zur Verfügung stellen.

    Zu einem Auftrag gehören nur die Leistungen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zum Auftrag gehörend genannt sind. Weitere Leistungen und Beratungen bedürfen eines gesonderten Angebotes und Auftrages, Schriftform ist in diesem Falle nicht erforderlich.

  2. Partner, Berater und Freie Mitarbeiter von »SBV« sind stets in eigener Verantwortung tätig. Die Partner etc. führen die von ihnen übernommenen Aufgaben und Aufträge alleinverantwortlich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen aus. Andere Partner etc. und Mitarbeiter können unterstützend hinzugezogen werden, die Verantwortung sowie eine eventuelle Haftung liegen jedoch ausschließlich beim ausführenden Partner, Berater oder Freien Mitarbeiter. Jegliche Haftung anderer Partner aus Leistungen und Beratungen des Ausführenden ist ausgeschlossen. Jeder Partner ist für sich allein aktiv- und passiv legitimiert, ohne andere Partner dadurch zu verpflichten oder irgendeiner Haftung zu unterwerfen.

    Soweit die Bezeichnung »SBV« von einem Partner, Berater oder freien Mitarbeiter verwendet wird, werden die anderen Partner etc. dadurch in keiner Weise verpflichtet.

  3. »SBV« ist zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Angelegenheiten des Klienten verpflichtet, soweit diese nicht im Rahmen der Auftragsausführung - nach Abstimmung mit dem Klienten - oder gesetzlicher Vorschriften zu offenbaren sind.

  4. »SBV« ist beratend tätig und stellt dem Klienten ausschließlich Dienstleistungen zur Verfügung. »SBV« hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Vorschläge, Empfehlungen und Ausarbeitungen haben den Charakter von Ratschlägen, die als eine Grundlage für eigenverantwortliche Entscheidungen des Klienten dienen sollen.

    Berichte, Analysen, Konzeptionen, Vorschläge, Planungen etc. sowie alle sonstigen von »SBV« weitergegebenen Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für den Klienten zu seinem eigenen Gebrauch im Rahmen des zugehörigen Auftrages oder besonderer Absprachen mit »SBV« bestimmt. Sie werden nach bestem Wissen, jedoch ohne jegliche Gewährleistung, erstellt und weitergegeben.

    Der Klient wird alle Informationen absolut vertraulich behandeln. Es ist ihm nicht gestattet, diese als Ganzes oder teilweise in irgendeiner Form weiterzugeben. Er haftet für alle Ansprüche, die gegenüber »SBV« aus einer Weitergabe geltend gemacht werden und stellt dementsprechend »SBV« von jeder Haftung frei. Entsteht »SBV« ein Schaden aus einer Verletzung der Verpflichtung zur Nichtweitergabe, ist der Klient zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dies gilt auch für entgangene Honorare, Vergütungen, Provisionen usw.

  5. Der Klient hat das Recht, in den Geschäftsräumen von »SBV« die Originalunterlagen für weitergegebene Informationen und Abrechnungen über einen von ihm beauftragten neutralen Wirtschaftsprüfer bezüglich der Ordnungsmäßigkeit einsehen zu lassen. Die Anonymität von Unternehmen, Personen, Informanten und die Diskretionspflicht von »SBV« gegenüber anderen Klienten darf jedoch nicht verletzt werden. Der Bericht hat neutral zu erfolgen.

    Alle Angaben über den Ablauf, Fortschritt und Erfolg eines Auftrages, insbesondere über die Zeitdauer von Dienstleistungen, sind unverbindlich und beruhen auf der Voraussetzung, dass der Klient bzw. die Mitarbeiter des Klienten in der erforderlichen Weise mitwirken und sämtliche vorhandenen, notwendigen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

  6. »SBV« wird alle Dienstleistungen und Beratungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen. Tritt dennoch ein zu vertretender und nachgewiesener Mangel auf, wird »SBV« diesen, soweit möglich, ausbessern. Voraussetzung ist, dass der Klient dies unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung, mitteilt. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bestehen nicht.

    Eine Haftung von »SBV« ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit möglich und ist in jedem Fall auf die Höhe der entstandenen Forderungen von »SBV« gegenüber dem Klienten aus dem jeweiligen Auftrag, maximal auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist stets ausgeschlossen.

  7. Der Klient kann, soweit nichts anderes vereinbart wurde, den Auftrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals kündigen oder kürzen. »SBV« steht das gleiche Recht zu.

    Im Falle eines wichtigen Grundes kann »SBV« den erteilten Auftrag unterbrechen oder mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Klient die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Überlassung erforderlicher Informationen nachhaltig einschränkt. Dem Klienten steht das gleiche Recht zu.

    Eine Vergütungs- und/oder Provisionspflicht besteht auch nach einer Kündigung fort, wenn der Klient einen Nutzen aus der vorangegangenen Tätigkeit von »SBV«, auch aus nachgewiesenen Kontakten, zieht. Bereits angefangene Arbeiten sind vom Klienten voll zu vergüten, ebenso eventuelle Stornierungskosten. Bei Tätigkeiten auf Provisionsbasis ist SBV berechtigt, auch mit der anderen Vertragsseite eine Provision zu vereinbaren.

    Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Abänderung dieser Formvereinbarung ist nicht möglich.

  8. Beratungshonorare richten sich nach den jeweiligen angebotenen, Kostenvergütungen, Vermittlungsprovisionen, Erfolgshonorare nach den vereinbarten Euro-Beträgen oder Prozentsätzen. Fahrzeiten werden mit 2/3 der vereinbarten Honorare, Tages- oder Stundensätze berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird nach Stunden abgerechnet. Der Stundensatz wird mit Euro 190,00 angesetzt, die Fahrtkosten pro PKW-Kilometer werden nach den fahrzeugspezifischen Km-Gesamtkosten der neusten Kfz.-Kostentabelle des ADAC berechnet.

    Soweit nichts anderes vereinbart, werden für Erst- oder reine Informationsgespräche außerhalb eines Auftrages ein Besprechungshonorar von Euro 1.600,-- und die Reisekosten (1. Klasse) nach Beleg, bei Pkw-Fahrten wie vorstehend (ADAC), berechnet.

    Die Vertragsparteien werden im jährlichen Abstand die Angleichung des Beratungshonorars an die allgemeine Kostenentwicklung und die Honorarentwicklung der Beratungsbranche in angemessener Höhe neu vornehmen.

  9. Alle Angaben über den Ablauf, Fortschritt und Erfolg eines Auftrages, insbesondere über die Zeitdauer von Dienstleistungen, sind unverbindlich und beruhen auf der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter des Klienten in der erforderlichen Weise mitwirken und sämtliche vorhandenen, notwendigen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

  10. Der Klient ist für alle seine Unterlagen sowie die von ihm an »SBV« erteilten Auskünfte und Informationen alleinverantwortlich und wird »SBV« von allen daraus resultierenden eventuellen Haftungsansprüchen freistellen bzw. in eine eventuelle Haftung, die gegenüber »SBV« geltend gemacht wird, eintreten. »SBV« ist nicht verpflichtet die Unterlagen und Auskünfte des Klienten auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit usw. zu überprüfen.

    Der Klient ist mit der Speicherung der von ihm übermittelten Daten zum Zweck der Auftragsdurchführung einverstanden.

  11. Alle Honorare, Vergütungen, Provisionen etc. verstehen sich in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen werden mit Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig.

  12. Der Klient wird unaufgefordert die Teile der Verträge, aller sonstigen Verträge und Vereinbarungen sowie aller aktuellen und späteren Aufträge an SBV übermitteln, die der Berechnung der Honorare, Provisionen und/oder sonstigen Vergütungen dienen. Wenn keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, ist »SBV« berechtigt, eine Schätzung vorzunehmen, die vom Klienten durch die Vorlage der Unterlagen korrigiert werden kann.

  13. Alle Aufträge und deren Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort ist, soweit die Leistungen nicht vor Ort erbracht werden müssen, Aschaffenburg. Als Gerichtsstand gilt Aschaffenburg, soweit zulässig, als vereinbart.

  14. Die Ungültigkeit einer dieser Regelungen berührt die Gültigkeit der restlichen Regelungen nicht, sie ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Sinn der ungültigen Regelung entspricht.

 

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